Im Kartellrecht betreuen wir Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung wettbewerbsrechtlich heikler Verträge (Vertriebsverträge, Franchise-Verträge, Unternehmenskooperationen).
Darüberhinaus betreuen wir im Zusammenhang mit der Abwicklung von M&A Transaktionen Fusionskontrollverfahren vor der Bundeswettbewerbsbehörde.
- Kartellrechtliche Schulungen von Unternehmen und Unternehmensverbänden (Compliance-Programme)
- Zahlreiche Verfahren zur Durchsetzung von Netzzugang im Elektrizitäts- und Gasmarkt vor dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und der E-Control-Kommission (bis 2004)
- Betreuung von Wettbewerbern im Fusionskontrollverfahren vor der Europäischen Kommission betreffend die „österreichische Stromlösung“ (2003)