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"Wir begleiten Unternehmen dynamisch
und entwickeln machbare Lösungen."


Dr. Viktor Thurnher, LL.M.

Grundsätze

Nachfolgende Werte sind Leitlinien für KAUFMANN THURNHER:

  • Kompetenz mit Verantwortung
  • Transparenz und Vertrauen
  • Sorgfalt und Diskretion
  • Regionale Verankerung mit internationaler Ausrichtung
  • Klientenservice und Kommunikation

 
 

Kompetenz mit Verantwortung

Unser Wissen dient unseren Klienten. Wir setzen unser Wissen in maßgeschneiderte, individuelle Lösungen um und wahren damit die Interessen unserer Klienten. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und auf die Sicherheit und den Nutzen unserer Klienten bedacht.

 

Transparenz und Vertrauen

Uns ist wichtig, dass unsere Klienten wissen und verstehen, was wir für sie tun.
Unsere klare Sprache und transparente Gebarung schafft die Grundlage für vertrauensvolle, partnerschaftliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Klienten.

Sorgfalt und Diskretion

Gewissenhaftigkeit und vorausschauendes Handeln sind für uns maßgebende Kriterien. Wir wollen unsere Klienten vor unliebsamen Überraschungen schützen. Damit werden wir dem uns entgegengebrachten Vertrauen gerecht. Absolute Verschwiegenheit gegenüber Dritten ist selbstverständlicher Bestandteil dieses Vertrauensverhältnisses.

Regionale Verankerung mit internationaler Ausrichtung

Als serviceorientierte, flexible Partner mit regionaler Verbundenheit sind wir nahe bei unseren Klienten. Dabei stellen wir uns der zunehmenden Internationalisierung: Als Partner der SCHRADE International EWIV haben wir Zugriff auf ein internationales Experten-Netzwerk und können unsere Klienten bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten ebenso gut unterstützen wie bei ihren Anliegen in Österreich.

Klientenservice und Kommunikation

Unser Beruf erfordert zeitgemäße, effiziente Kommunikation mit unseren Klienten und die schnelle und unbürokratische Behandlung ihrer Anliegen. Ständige Erreichbarkeit und zeitnahe Erledigung ermöglichen die dynamische Begleitung unserer Klienten.

Der Mensch im Mittelpunkt

„Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte, und ist daher als eine Person zu betrachten“ (§ 16 ABGB). Mit unserer Arbeit leisten wir einen Beitrag zur Entwicklung des Rechts, das den Menschen dienen soll und sie – im Rechtsstaat – vor Übergriffen schützt.